EU AI Act Transparenzpflicht (Art. 50) einfach erklärt
Die EU AI Act Transparenzpflicht aus Artikel 50 gilt ab dem 2. August 2026 und betrifft viele Unternehmen, die KI-Systeme, Chatbots oder generative KI-Inhalte einsetzen. Besonders relevant sind die neuen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Bilder, Videos, Audioinhalte, Deepfakes und bestimmte KI-Texte.
- 7. Juli 2026
- Lesezeit ca. 5 Minuten
Auf einen Blick
Die gute Nachricht: Nicht jede Nutzung von KI muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, wie KI eingesetzt wird und welche Inhalte entstehen. Genau diese Unterschiede regelt Artikel 50 des EU AI Acts.
Die Transparenzpflichten zählen bereits heute zu den größten Herausforderungen bei der Umsetzung des EU AI Acts. Doch welche Inhalte müssen tatsächlich gekennzeichnet werden und welche Ausnahmen gelten?
EU AI Act Transparenzpflicht - Artikel 50: Die vier Grundregeln
Bilder, Videos & Audio
KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes) müssen transparent gekennzeichnet werden.
KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Wenn Ihr Unternehmen KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss dies offengelegt werden.
Direkte Interaktion (z. B. Chatbots)
Wenn ein KI-System direkt mit Menschen interagiert, muss rechtzeitig erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer Maschine erfolgt.
Emotionserkennung und Biometrie
Werden KI-Systeme genutzt, um Emotionen von Personen zu erkennen oder sie biometrisch zu kategorisieren, müssen die Betroffenen zwingend darüber informiert werden.
Deepfakes: Warum dieser Begriff weiter gefasst ist als viele denken
Wenn wir das Wort „Deepfake“ hören, denken wir meist an böswillig manipulierte Videos von Politikerinnen und Politikern. Das EU-Gesetz definiert diesen Begriff jedoch deutlich weiter: Als Deepfakes gelten hier alle KI-generierten oder manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten oder Orten ähneln und fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen könnten.
Praxisbeispiel
Auch ein fotorealistisches KI-Bild einer digital eingerichteten Wohnung für eine Immobilienanzeige kann unter diese Definition fallen.
Wie muss gekennzeichnet werden?
Für diese Inhalte verlangt der EU AI Act eine transparente Kennzeichnung.
- maschinenlesbar
- für Menschen klar erkennbar
Die offiziellen EU-Icons
Die EU hat offizielle Symbole veröffentlicht, die je nach KI-Einsatz abgestuft sind. Es gibt Icons für
- Vollständig KI-generiert
Beispielsweise ein vollständig von einer KI erzeugtes Bild ohne von Menschen geschaffene Elemente. - Teilweise KI-modifiziert
Beispielsweise ein authentisches Foto einer leeren Wohnung, das mithilfe von KI eingerichtet wurde.
Strenge Darstellungsrichtlinien
Das Icon muss spätestens beim ersten Kontakt (der ersten Exposition) deutlich wahrnehmbar sein und darf nicht von anderen Elementen verdeckt werden. Es sollte direkt in das Bild oder Video eingebettet werden, damit es auch beim erneuten Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt. Zudem wird Barrierefreiheit gefordert: Begleitende Texte sollten einfache Sprache ohne Fachjargon verwenden, und die Icons sollten durch Alt-Texte oder ARIA-Etiketten für Screenreader lesbar sein.
Die Verwendung dieser Symbole ist optional, die Kennzeichnungspflichten gemäß Art. 50 des EU AI ACT hingegen nicht.
Ausnahmen und ihre Grenzen: Wann die Transparenzpflicht entfällt
Nicht jede Nutzung von KI muss automatisch gekennzeichnet werden. Der EU AI Act sieht mehrere Ausnahmen vor, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Entscheidend ist jedoch, die Voraussetzungen korrekt zu beurteilen und die Grenzen dieser Ausnahmen zu kennen.
Die Anforderungen sind klar: Versteckte Hinweise im Kleingedruckten oder allgemeine Formulierungen in den AGB reichen nicht aus. Entscheidend ist die richtige Einordnung des jeweiligen Anwendungsfalls, etwa ob ein Bild als „vollständig KI-generiert“ oder „teilweise KI-modifiziert“ gilt oder ob eine redaktionelle Prüfung tatsächlich ausreichend war. Dafür reicht Technologie allein nicht aus. Es braucht KI-Kompetenz (AI Literacy).
Ausnahme bei redaktioneller Verantwortung
Veröffentlichen Sie KI-generierte Texte, entfällt die Offenlegungspflicht, wenn diese vorab einer inhaltlich fundierten menschlichen Prüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und Ihr Unternehmen die Verantwortung dafür übernimmt. Eine bloße „flüchtige Genehmigung“ reicht nicht aus.
Die Grammatik-Ausnahme
Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn KI lediglich unterstützende Funktionen wie Grammatik- oder Rechtschreibkorrekturen übernimmt und die Bedeutung des Textes nicht wesentlich verändert.
Die Kunst- & Satire-Ausnahme
Bei Deepfakes, die Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks sind, darf die Kennzeichnung so erfolgen, dass sie den Gesamteindruck des Werks nicht beeinträchtigt.
Die Offensichtlichkeits-Ausnahme
Bei Chatbots entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn für eine durchschnittlich informierte, aufmerksame und umsichtige Person offensichtlich ist, dass sie mit einer KI interagiert. Diese Ausnahme sollte jedoch mit Vorsicht angewendet werden, da sie rechtlich oft schwer zu beurteilen ist.
Fazit: Gut vorbereitet auf den 2. August 2026
Die Transparenzpflichten des EU AI Act betreffen weit mehr Unternehmen, als vielfach angenommen wird. Gleichzeitig zeigt Artikel 50, dass der Gesetzgeber einen praxisnahen Ansatz verfolgt: Nicht jede KI-Anwendung erfordert denselben Umfang an Kennzeichnung.
Wer die Transparenzpflichten und die vorgesehenen Ausnahmen kennt, kann generative KI weiterhin effizient einsetzen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, bereits jetzt die eingesetzten KI-Anwendungen zu überprüfen, Verantwortlichkeiten festzulegen und Mitarbeitende für den rechtskonformen Einsatz zu sensibilisieren. So lassen sich Unsicherheiten vermeiden und die neuen Vorgaben ab dem 2. August 2026 sicher und nachvollziehbar umsetzen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet, um einen verständlichen Überblick zu den neuen Transparenzpflichten des EU AI Acts zu geben. Er stellt jedoch keine rechtsverbindliche Beratung dar. Die offizielle Nutzung der erwähnten EU-Icons ist beispielsweise freiwillig, und das alleinige Einbinden dieser Symbole stellt für sich genommen noch keine garantierte Rechtskonformität her; Unternehmen sind weiterhin selbst dafür verantwortlich, dass jede Offenlegung den konkreten Anforderungen des Artikels 50 entspricht. Für eine verbindliche juristische Absicherung Ihrer individuellen Unternehmensprozesse wenden Sie sich bitte an qualifiziertes rechtliches Fachpersonal.