Skills Schecks 2024 im Überblick


Wer ist förderbar?

Unternehmen mit Sitz in Österreich

Was ist förderfähig?

Digitalisierungs-Weiterbildungen

Wie viel wird gefördert?

Bis zu 60% der Weiterbildungskosten

Die FFG fördert mit dem Skills Scheck 2024 alle Unternehmen mit Niederlassungen in Österreich mit bis zu 60 % pro Weiterbildung. Insgesamt können sich bis zu 10 Mitarbeiter:innen pro Unternehmen bis zu 5.000 Euro für die Weiterqualifizierung rückerstatten lassen.

Was ist neu? Es kann nur mehr maximal ein Skills Scheck pro Mitarbeiter:in im Ausschreibungszeitraum vom 15.04.2024 bis 28.02.2025 gefördert werden. Es ist jedoch weiterhin möglich sich mehrere Kurse fördern zu lassen, jedoch müssen diese nur vom selben Anbieter sein und zusammen beantragt werden.

Wer ist förderbar?

  • Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich.
  • Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.
    Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
  • Unternehmen in Gründung sind nicht einreichberechtigt.

Was wird gefördert?

  • Berufliche Weiterbildungen, die inhaltlich dem Aufbau digitaler und/oder ökologisch nachhaltiger Kompetenzen dienen und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können. 
  • Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.  

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 60% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

  • Bei 5.000 EUR Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also 3.000 EUR.
  • Bei 6.250 EUR Weiterbildungskosten werden 60% gefördert, also 3.750 EUR.
  • Ab 8.334 EUR Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. 5.000 EUR in Kraft.

Die Förderung Skills Schecks ist eine De-minimis Förderung.

In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 10 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 10 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Zeitraum der Antragsstellung: Je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 28.02.2025
  • Förderansuchen im eCall vor Besuch der Weiterbildung anlegen
  • Nach Einreichen des Antrages wird dieser von der FFG geprüft
  • Bei positiver Prüfung wird der Skill Scheck gewährt und eine Förderzusage übermittelt
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreichem Besuch sowie Bezahlung der für den Digital Skills Scheck genehmigten Weiterbildung
  • Das Rechnungsdatum der Weiterbildung darf frühestens das Datum der Einreichung des Förderansuchens sein

5 Schritte zur Förderung

  1. Scheck beantragen
  2. Weiterbildung buchen
  3. Weiterbildung besuchen
  4. Endbericht einreichen
  5. Förderung erhalten

Beratung & Antragstellung

  • Unsere Expert:innen beraten Sie gerne über die Skills Schecks 2024 und unterstützen Sie bei den Formalitäten.
  • Die Antragsstellung kann je nach Mittelverfügbarkeit bis längstens 28.02.2025 erfolgen.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung und vor Ausstellung der Rechnung gestellt werden. Es sind nur Weiterbildungen abrechenbar, für die es eine Förderungszusage gibt.

Weiterführende Informationen (Quelle FFG)

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