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Die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ist essenziell für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. IT- und Management-Skills sind unverzichtbare Bereiche und unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Wir unterstützen Unternehmen, Organisationen sowie Privatpersonen in Ihrer individuellen Aus- und Weiterbildungsplanung und beraten Sie anhand modernster Lehr- und Lernmethoden.
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Als führendes Aus- und Weiterbildungsunternehmen in den Bereichen IT- und Business Skills orientieren wir uns stark an technologischen Trends und an dem tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes. Voraussetzungen für eine Wettbewerbsfähigkeit mit Zunahme der Digitalisierung und dem technologischen Fortschritt ist qualifiziertes Fachpersonal. Seit 2011 unterstützen wir erfolgreich Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen bei ihrer maßgeschneiderten Aus- und Weiterbildungsplanung.
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Die neue EU-Richtlinie NIS2 verschärft die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in kritischen Sektoren. Sind Sie bereit? In unserem Beitrag erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und welche konkreten Schritte Sie zur Umsetzung der Richtlinie unternehmen müssen.
Datum: 22.05.2024
Autor: tecTrain
Lesezeit: 4 Minuten
Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union) ist die neue EU-Verordnung zur Cybersicherheit, die am 16. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und zielt darauf ab, die Cybersicherheitsvorschriften in der EU zu verschärfen und auf den neuesten Stand zu bringen, um die digitale Infrastruktur der EU besser vor Cyberangriffen zu schützen.
Die NIS2-Richtlinie muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
Die NIS2-Richtlinie enthält eine Reihe neuer Anforderungen für betroffene Unternehmen und Organisationen, darunter:
Unternehmen, die von der NIS2-Richtlinie betroffen sind, sollten sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen und einen Plan zur Umsetzung entwickeln. Dieser sollte die folgenden Schritte umfassen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die NIS2-Richtlinie für viele Unternehmen in Österreich relevant ist. Es ist wichtig, dass sich Unternehmen frühzeitig über die Anforderungen informieren und die notwendigen Maßnahmen umsetzen, um die Cybersicherheit ihrer Unternehmen zu gewährleisten.
Im Begutachtungsentwurf vom 3.4.2024 ist kein Datum für das Inkrafttreten fixiert. Rechtsexpert:innen gehen daher davon aus, dass die Regelungen mit 18. Oktober 2024 in Kraft treten sollen.
Da im o.g. Entwurf keine Übergangsfristen vorgesehen sind, könnten die Regelungen daher für betroffenen Einrichtungen bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
NIS2GL
ITSANW
CISSP
ISO27001
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