Die Skills Schecks unterstützen Unternehmen mit Niederlassung in Österreich beim Kompetenzaufbau ihrer MitarbeiterInnen. Als zertifizierte Einrichtung in der Erwachsenenbildung können tecTrain-Seminare im Bereich der Digitalisierung bis zu 125.000,- € pro Unternehmen gefördert werden.  Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag.

Zielgruppe Themen Förderhöhe Beantragung Ansprechpartner

Überblick der Förderkriterien


Wer ist förderbar?

Unternehmen mit Sitz in Österreich


Was ist förderfähig?

Qualifizierungen in der Digitalisierung


Wie viel wird gefördert?

Bis zu 80% der Weiterbildungskosten

Wer ist förderbar?

  • Förderbar sind Unternehmen mit Niederlassung in Österreich.
  • Auch Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen sind einreichberechtigt.
    Beachten Sie den Geltungsbereich der De-minimis Verordnung sowie die darin gelisteten Ausnahmen.
  • Unternehmen in Gründung sind nicht einreichberechtigt sind.

Was wird gefördert?

  • Berufliche Weiterbildungen, die dem Aufbau von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit und Digitalisierung dienen und im Zeitraum von 18 Monaten ab Einreichung des Antrags abgeschlossen und abgerechnet werden können. 
  • Die Weiterbildung darf erst nach Beantragung des Skills Schecks begonnen werden. Das Rechnungsdatum muss nach Beantragung des Skills Schecks liegen. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Es muss für jede zu fördernde Person ein eigener Antrag gestellt werden.  

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Mitarbeiter:in und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.

Beispiele zur Berechnung der Förderhöhe:

  • Bei 5.000 EUR Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also 4.000 EUR.
  • Bei 6.250 EUR Weiterbildungskosten werden 80% gefördert, also 5.000 EUR.
  • Bei 7.000 EUR Weiterbildungskosten tritt die Deckelung von max. 5.000 EUR in Kraft.

Die Förderung Skills Schecks ist eine De-minimis Förderung.

In dieser Ausschreibung können pro Unternehmen max. 25 Skills Schecks genehmigt werden. Pro Mitarbeiter:in darf nur ein Skills Scheck gefördert werden. Das bedeutet, dass pro Unternehmen die Weiterbildung von max. 25 Mitarbeiter:innen im Zuge der Ausschreibung gefördert werden kann.

Wie wird die Förderung beantragt?

  • Zeitraum der Antragsstellung: Je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 31.03.2024
  • Förderansuchen im eCall vor Besuch der Weiterbildung anlegen
  • Nach Einreichen des Antrages wird dieser von der FFG geprüft
  • Bei positiver Prüfung wird der Skill Scheck gewährt und eine Förderzusage übermittelt
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreichem Besuch sowie Bezahlung der für den Digital Skills Scheck genehmigten Weiterbildung
  • Das Rechnungsdatum der Weiterbildung darf frühestens das Datum der Einreichung des Förderansuchens sein

 

Weiterführende Informationen (Quelle FFG)

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